Unsere Regeln

Zusammenfassung

Du entscheidest,

  • welche Programme du neben unserem Hub nutzt,
  • was du wie und wohin fährst und
  • ob du lieber alleine oder zusammen mit anderen auf unserem TeamSpeak/Discord spielen möchtest.

Unsere wichtigsten Regeln sind:

  1. Der Umgang ist freundlich und respektvoll.
  2. Community-schädliches Verhalten ist verboten.
  3. Die Nutzung von Discord und TeamSpeak ist freiwillig.
  4. Die Teilnahme an Konvois & Co. ist freiwillig.
  5. Werbung ist verboten.
  6. Die Nutzung des FLG Auftrags-Trackers ist verpflichtend.
  7. Es gibt keine Auftrags-, Kilometer- oder Geschwindigkeits-Vorgaben.
  8. Bei längerer Inaktivität (länger als 6 Wochen am Stück) muss man sich abmelden.
  9. Der Playertag ist im Multiplayer verpflichtend, die Firmenlackierung ist freiwillig.

1. Allgemein

  1. Der Umgang ist stets freundlich und respektvoll.
  2. Jegliche Inhalte/Tätigkeiten, die gegen deutsches Recht verstoßen oder die Rechte Anderer verletzen, sind untersagt.
  3. Unangemessene Inhalte/Tätigkeiten sind verboten. Dazu zählen z.B. beleidigende, belästigende, rassistische, sexistische, pornografische, gewaltverherrlichende oder -verharmlosende, extremistische, nationalistische sowie militärische Inhalte.
  4. Community-schädliches Verhalten ist untersagt. Dazu zählen z.B. Stiften von Unruhe, Abwerbung, Rufschädigung, Schlechtreden von anderen Nutzer:innen oder Gruppen sowie Stören von Events.
  5. Den Anweisungen von Mitgliedern des FLG Leitungsteams ist Folge zu leisten.
  6. Die Verwendung unseres Namens oder anderer Erkennungszeichen im Zusammenhang mit rechtswidrigen, gegen die guten Sitten verstoßenden oder unseren Absichten zuwider laufenden Inhalten/Tätigkeiten ist verboten. Die kommerzielle Nutzung ist untersagt. Die Nutzung für Gruppen, Clans o.ä. bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung.
  7. Das Ausgeben als eine andere Person, insbesondere als ein Teammitglied, ist verboten.
  8. Die Regeln gelten automatisch ab dem Eintritt in die FLG, d.h. in die Spedition oder in eine Tochterfirma. Jede:r ist selbst dafür verantwortlich, sich über Änderungen zu informieren.

2. Community

  1. Die FLG ist offen für alle Menschen jeden Alters.
  2. Die FLG-Mitglieder repräsentieren die gesamte FLG, daher haben sie sich überall angemessen und regelkonform zu verhalten.
  3. Die Nutzung von Discord und TeamSpeak ist freiwillig.
  4. Jede:r ist selbst dafür verantwortlich, eine einfache Kontaktaufnahme seitens des FLG Leitungsteams zu ermöglichen. Wir verschicken relevante Nachrichten wie Inaktivitätswarnungen und Moderationshandlungen grundsätzlich per Discord Direktnachricht, wenn nicht anders vereinbart.
  5. Die Teilnahme an Veranstaltungen wie z.B. Konvois oder Mitgliedersitzungen ist freiwillig.
  6. Die Informationen, die von uns FLG-intern verbreitet werden, müssen regelmäßig gelesen werden.
  7. Werbung jeglicher Art ist auf all unseren Plattformen verboten. Die (Aus-)Nutzung der FLG-Community für private Zwecke, wie bspw. eigene Projekte, ist zudem strengstens untersagt. Genaueres zu den Werbe-Regelungen siehe unten.
  8. Für die Namensgebung auf unseren Plattformen werden ausschließlich alphanumerische Zeichen ohne eigene Schriftarten oder Stile verwendet.
  9. Es ist grundsätzlich immer möglich, nach einem Austritt oder einer Kündigung später wieder in die FLG aufgenommen zu werden. In begründeten Fällen wie bei wiederholten Aufnahmen oder kritischen Regelverstößen kann es Einschränkungen geben.

Wir haben uns entschieden, Werbung zu verbieten, um die Ausnutzung der FLG-Community zu verhindern. In der Vergangenheit haben wir leider immer wieder erlebt, wie einzelne Spieler:innen unsere Plattformen genutzt haben, um Werbung für andere Speditionen, Communitys, Server oder Streams zu machen. Wir als Community sind aber nicht dafür da, um andere Firmen, Server oder private Kanäle groß zu machen, sondern um uns allen eine tolle Spielumgebung zu bieten.

Werbung geht zudem manchmal Hand in Hand mit Abwerbung und ist nicht immer leicht davon zu unterscheiden. Der Übergang ist oft fließend. Und Abwerbung will zu Recht niemand in der ETS-Community haben. Sie ist schädlich und sorgt für Misstrauen und schlechte Stimmung innerhalb der Community und zwischen den Speditionen. Also das Gegenteil vom eigentlichen Sinn des Spiels.

Um das, um Werbung und Abwerbung, zu unterbinden und die FLG wie auch die ETS-Community allgemein zu schützen, gibt es bei uns diese Regel. Es gibt keine Ausnahmen davon, damit unsere Regeln immer für alle Mitglieder nachvollziehbar sind und jede:r gleich behandelt wird.

In der Praxis bedeutet das Verbot von Werbung den Verzicht auf folgendes:

  • Werbung für andere Speditionen, Communitys, Server, Kanäle oder Social Media-Profile
  • Discord-Server-Einladungen (über FLG-Server und per Privatnachricht)
  • Stream-Links oder Verweise auf Streams (Twitch, YouTube o.ä.)
  • Links oder Verweise auf Kanäle oder Social Media-Profile
  • Firmen- oder Community-Werbung via Discord-Profilbild, -Banner und -Status
  • Werbung via TeamSpeak-Avatar und -Beschreibung

Es bedeutet aber auch, dass folgendes erlaubt ist:

  • Das Tragen von Firmen-Kürzeln/kurzen Tags im Usernamen
  • Das Teilen von Videos (z.B. YouTube, Medal o.ä.), solange mit ihnen nicht für etwas geworben wird
  • Werbung im “Über mich”-Text, den man bei Discord einstellen kann
  • Stream- oder Kanal-Werbung via Discord-Profilbild, -Banner und -Status
  • Für Subunternehmer*innen: Das Posten von Bildern von LKWs oder Aufliegern mit einer fremden (nicht FLG-) Lackierung

Tipp: Um die FLG zu Events einzuladen, haben wir auf unserer Website ein gesondertes Formular: https://foxlog-group.de/einladung/
Dafür braucht es also keine Werbung 🙂

Stand der Werbe-Regelungen: 16.02.2022

3. Spedition

  1. Für Fahrer:innen ist die Nutzung des FLG Auftrags-Trackers in Verbindung mit dem FLG Fahrer-Hub verpflichtend. Weitere Programme wie SpedV, TrucksBook und Trucky sind freiwillig. Die jeweiligen Regeln der genutzten Programme sind einzuhalten.
  2. Subunternehmer:innen fahren für die FLG über den sog. Partnerschaftsmodus in SpedV. Die Regeln von SpedV sind einzuhalten.
  3. Bei längerer Inaktivität (d.h. länger als 6 Wochen keine Aufträge mit dem FLG Auftrags-Tracker erfasst) sollten sich die Fahrer:innen beim Personalmanagement abmelden. Passiert das nicht und reagieren die betroffenen Mitglieder auch nicht auf unsere Kontaktanfrage, werden sie aus der FLG entlassen.
  4. Die Mitglieder bestimmen selbst über ihre Spielweise. Es gibt abgesehen von der Mindestaktivität keine Vorgaben hinsichtlich zu fahrenden Kilometern, zu verdienendem Geld oder der Geschwindigkeit.
  5. Die Mitgliedschaft in unserer TruckersMP VTC ist für Fahrer:innen verpflichtend. Ausnahmen sind nur möglich, wenn man keinen TMP-Account besitzt.
  6. Die Wahl und Gestaltung der LKW und Auflieger obliegt jedem Mitglied individuell. Besondere Regeln gelten nur für Konvois (siehe unten).

4. Multiplayer (TruckersMP)

  1. Die Regeln von TruckersMP sind einzuhalten.
  2. Jede:r hat sein Fahrverhalten rücksichtsvoll der Situation anzupassen.
  3. Die Nutzung unseres Playertags ist verpflichtend. Die Nutzung der Firmenlackierung ist erwünscht, aber abgesehen von Konvois freiwillig.

5. Konvois

  1. Den Anweisungen der jeweiligen Veranstalter:innen ist Folge zu leisten.
  2. Die Nutzung des Playertags sowie unserer Firmenlackierung ist bei Konvois für alle Fahrer:innen verpflichtend.
  3. Subunternehmer:innen sind von der Lackierungspflicht ausgenommen. Sie dürfen mit ihrer eigenen Firmenlackierung teilnehmen, müssen dabei aber ihre Zugehörigkeit zur FLG via Playertag kenntlich machen (z.B. “FLG Sub” ergänzen).
  4. Soweit nicht anders angekündigt, können die Mitglieder frei zwischen allen Aufliegern wählen, auf die sich die dreifarbige Firmenlackierung aufbringen lässt. Die Nutzung von Double-Trailern oder größeren Kombinationen ist untersagt.
  5. Während des Konvois ist die Anwesenheit auf dem jeweiligen Event-TeamSpeak oder -Discord verpflichtend. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Eventmanagement möglich.
  6. Ansonsten gelten die üblichen Konvoiregeln, d.h. Beachtung der Konvoi-Absicherung, kein Überholen, keine Werbung usw. (siehe allgemeine Konvoiregeln).

6. Disposition

  1. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, sich disponierte Aufträge für SpedV oder TrucksBook zu wünschen. Dafür ist die Nutzung von Discord erforderlich.
  2. In bestimmten Fällen haben wir das Recht, die Disposition von Aufträgen zu verweigern. Das kann z.B. der Fall sein, wenn sich ein Mitglied nicht um die fristgerechte Abgabe der zugeteilten Aufträge bemüht.
  3. Wenn absehbar ist, dass ein Kontorauftrag in SpedV nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann oder wenn andere Probleme auftreten, sind die Mitglieder verpflichtet, unsere Disponent:innen zu kontaktieren. Andernfalls können wir dem:der Betroffenen die Strafe für den abgelaufenen Kontorauftrag in Rechnung stellen.

7. Fuhrpark

  1. Alle Fahrer:innen in SpedV nutzen grundsätzlich Miet-LKW auf Kosten der FLG. Wer realistisch fährt, d.h. sich nur sehr selten teleportiert und meistens Aufträge von A nach B, B nach C usw. fährt, kann sich fest zugewiesene LKW zu wünschen.
  2. Jede:r Fahrer:in kann auf Wunsch einen LKW für ETS2 und einen für ATS erhalten.
  3. Lohnt sich eine Zuweisung nicht (mehr), weil der:die Fahrer:in den LKW zu selten nutzt, wird die Zuweisung wieder aufgehoben.

8. Leitungsteam

  1. Das Leitungsteam der FLG besteht aus den Nutzer:innen mit den folgenden Rängen: Geschäftsleitung, Bereichsleitung, Personalmanagement, Communitymanagement, Support, Buchhaltung, Disposition, Eventmanagement, Marketingmanagement, Modding und Development.
  2. Für Team-Mitglieder gelten zusätzlich zu den FLG-Regeln spezielle Team-Regeln.

9. Projekte

  1. Alle Mitglieder dürfen selbst Verantwortung für ein FLG-Projekt übernehmen. Dafür ist die Nutzung von Discord erforderlich.
  2. Vor dem Start bedarf es der Absprache mit und Zustimmung der Geschäftsleitung. Auch für Entscheidungen im weiteren Verlauf ist Rücksprache mit der Geschäftsleitung zu halten.
  3. Für Projekte können spezielle Regeln zusätzlich zu den anderen FLG-Regeln gelten. Diese sind von den Teilnehmer:innen des Projekts einzuhalten.

10. FLG-Design

  1. Mit der Verwendung des FLG-Designs erklärt man automatisch sein Einverständnis mit den folgenden Regeln.
  2. Das Logo sowie alle weiteren Teile des FLG-Designs, wie z.B. Banner oder Firmenmods, unterliegen dem Urheberrecht. Das bedeutet unter anderem, dass sie grundsätzlich nicht ohne vorherige Zustimmung der FLG Geschäftsleitung verwendet, bearbeitet, verbreitet oder verkauft werden dürfen.
  3. Die zweckgemäße Verwendung des originalen FLG-Designs ist für die Dauer der Mitgliedschaft in der FLG gestattet. Eine darüber hinausgehende Nutzung des FLG-Designs ist nur nach Absprache mit der Geschäftsleitung zulässig.
  4. Das Beziehen von Dateien ist nur über die dafür eingerichtete Website der FLG erlaubt (www.foxlog-group.de/design).

11. Discord und TeamSpeak

  1. Werbung jeglicher Art ist auf dem gesamten Server sowie über Privatnachrichten verboten. Das betrifft insbesondere Server-Einladungen sowie Links zu Kanälen oder Profilen. Genaueres zu den Werbe-Regelungen siehe oben (Abschnitt Community).
  2. Jeglicher Spam sowie häufiges oder unnötiges Erwähnen von Rängen oder Nutzer:innen ist verboten.
  3. Störendes Verhalten im Channel ist zu unterlassen. Dazu zählen z.B. falsch eingestellte Mikrofone, andere Störgeräusche oder der offen sichtbare Konsum von Alkohol oder anderen Drogen.
  4. Die Channel dürfen nur für den genannten Zweck verwendet werden. Die Channel-Beschreibungen sind zu beachten.
  5. Channel-hopping sowie mehrmals aufeinanderfolgendes Neuverbinden mit dem Server ist untersagt.
  6. Es dürfen keine Bots mit dem Server verbunden werden. Bei TeamSpeak ist außerdem die Verwendung von Plugins verboten, die Einfluss auf den Server oder andere Mitglieder haben. Einzige Ausnahme ist das MassMover-Plugin.
  7. Das Einspielen von Musik oder das Übertragen von anderen nicht erwünschten Tönen ist verboten.
  8. Das Aufnehmen von Gesprächen ist grundsätzlich untersagt und nur mit Einverständnis aller anwesenden Personen erlaubt.
  9. Private Daten wie Adressen, Telefonnummern u.ä. dürfen nicht öffentlich ausgetauscht werden.
  10. Jeglicher Angriff auf den Server ist strengstens verboten. Dazu zählt auch das unrechtmäßige Erlangen von Rechten/Rollen.
  11. Verhängte Strafen (z.B. Banns) müssen eingehalten werden.
  12. Die Angebote der FLG (z.B. Support) dürfen nicht ausgenutzt werden.
  13. Verstöße gegen die Regeln sind dem Personalmanagement oder der Geschäftsleitung zu melden.

12. FoxLog-Air

  1. Bei längerer Inaktivität (d.h. weniger als 500 nautische Meilen/926 km pro Monat geflogen) sollten sich die Pilot:innen bei der Leitung abmelden. Passiert das nicht und reagieren die betroffenen Mitglieder auch nicht auf unsere Kontaktanfrage, werden sie aus FLA entlassen.
  2. Den Anweisungen der Leitung ist Folge zu leisten.

13. FoxLog-Media

  1. Es muss eine grundlegende Aktivität erkennbar sein. Bei längerer Inaktivität sollten sich die Mitglieder bei der Leitung abmelden. Passiert das nicht und reagieren die betroffenen Mitglieder auch nicht auf unsere Kontaktanfrage, werden sie aus FLM entlassen.
  2. Die Nutzung von Discord ist verpflichtend.
  3. Für die Dauer eines Einsatzes sind die Firmenlackierung und im Multiplayer zudem der Playertag verpflichtend.

14. Durchsetzung der Regeln

  1. Verstöße gegen die FLG-Regeln sind dem Personalmanagement oder der Geschäftsleitung zu melden.
  2. Je nach Art und Schwere werden Verstöße entweder mit einer Ermahnung, Verwarnung, mehreren Verwarnungen oder einer Kündigung bestraft. Weitere Maßnahmen können Banns und Sperren sein. Alle verhängten Strafen müssen eingehalten werden.
  3. Verwarnungen verfallen jeweils nach sechs Monaten. Kommen im Laufe dieser 6 Monate weitere Verwarnungen hinzu, werden die älteren aktiven Verwarnungen ebenfalls wieder auf 6 Monate zurückgesetzt. Bei drei oder mehr aktiven Verwarnungen wird der:die Betroffene aus der FLG entlassen.
  4. Regelverstöße und Moderationshandlungen dürfen nicht öffentlich diskutiert werden. Vorwürfe und Einsprüche sind an die Verantwortlichen zu richten.
  5. Prävention: Zum Schutz der FLG und zur Verhinderung von Regelverstößen kann die Geschäftsleitung in Einzelfällen schon im Vorfeld Maßnahmen gegen Nutzer:innen ergreifen. Ein solcher Schritt muss jederzeit begründbar sein.

Änderungen vorbehalten. Stand der Regeln: 24.04.2024

Jegliche Verstöße gegen obenstehende Regeln werden geahndet (siehe Abschnitt Durchsetzung der Regeln). In bestimmten schweren Fällen behalten wir uns auch rechtliche Schritte vor.

Änderungsverlauf

  • Überarbeitungen in Abschnitt 1 “Allgemein”
    • Extremismus als Beispiel für unangemessene Inhalte ergänzt (§ 1.3)
    • Formulierung verbessert (§ 1.4)
    • Bedingungen für die Verwendung von Namen und Erkennungszeichen der FLG erweitert (§ 1.6)
    • entfällt: Spenden für die FLG (§ 1.8)
    • Tochterfirmen ergänzt (§ 1.8 (ehemals § 1.9))
  • Überarbeitung in Abschnitt 2 “Community”
    • Namensgebung mit alphanumerischen Zeichen (neuer § 2.8)
  • Überarbeitungen in Abschnitt 3 “Spedition”
    • entfällt: Begriffserklärung ‘Speditionsmitglieder’ (§ 3.1)
    • Formulierung korrigiert (§ 3.5 (ehemals § 3.6))
  • Überarbeitung in Abschnitt 6 “Disposition”
    • entfällt: Vorgehensweise bei Dispo-Wünschen (§ 6.2)
  • Überarbeitungen in Abschnitt 7 “Fuhrpark”
    • Formulierung vereinfacht und Bedingungen für Lkw-Wünsche ergänzt (§ 7.1)
    • entfällt: Bedingungen für Lkw-Wünsche (§ 7.2)
    • Zahl der möglichen Lkw-Zuweisungen überarbeitet (§ 7.2 (ehemals § 7.3)
  • Überarbeitungen in Abschnitt 8 “Leitungsteam”
    • Zugehörige Ränge aktualisiert (§ 8.1)
    • entfällt: Auszug der gesonderten Team-Regeln (§ 8.2 und § 8.3)
    • Inhaltsbeschreibung der Team-Regeln entfernt (§ 8.2 (ehemals § 8.4))
  • Überarbeitungen in Abschnitt 9 “Projekte”
    • Formulierung vereinfacht und Nutzung von Discord ergänzt (§ 9.1)
    • entfällt: Zusätzliche Rechte von Projektverantwortlichen (§ 9.3)
  • Überarbeitung in Abschnitt 11 “Discord und TeamSpeak”
    • Formulierung zum Werbungsverbot vereinfacht (§ 11.1)
    • Hinweis auf spezifische Channels entfernt, Beachtung der Channel-Beschreibungen ergänzt (§ 11.4)
  • neuer Abschnitt 12 “FoxLog-Air”
  • neuer Abschnitt 13 “FoxLog-Media”
  • Überarbeitungen in Abschnitt 2 “Community”:
    • Eigenverantwortung für einfache Kontaktaufnahme seitens des Leitungsteams; relevante Nachrichten werden grundsätzlich per Discord Direktnachricht verschickt (§ 2.4)
    • Lesen von FLG-internen Informationen (§ 2.6)
    • Wiederholte Aufnahmen oder kritische Regelverstöße als Beispiele für Einschränkungen ergänzt (§ 2.8)
  • Überarbeitungen in Abschnitt 3 “Spedition”:
    • Unterscheidung nach Fahrern und Subunternehmern auf nachfolgende Nummern verschoben (§ 3.1)
    • Nutzung des FLG Auftrags-Trackers (§ 3.2)
    • Regelung für Subunternehmer separat von vorherigen Nummern (neuer § 3.3)
    • Erfassung von Aufträgen mit FLG Auftrags-Tracker (§ 3.4)
    • Freiheit der Spielweise umformuliert (§ 3.5 (ehemals § 3.3))
  • Überarbeitung in Abschnitt 4 “Multiplayer”: Entscheidung über Geschwindigkeit und Fahrweise in anderen Abschnitt verschoben (§ 4.2)
  • Aktualisierung in Abschnitt 8 “Leitungsteam”: Zugehörige Ränge (§ 8.1)
  • Überarbeitung in Abschnitt 9 “Projekte”: Fahrer durch Mitglieder ersetzt (§ 9.1)
  • Ergänzung in Abschnitt 11 “Discord und TeamSpeak”: Spezifische Channels (§ 11.4)
  • Überarbeitungen in Abschnitt 12 “Durchsetzung der Regeln”:
    • Banns und Sperren als weitere Maßnahmen; Einhaltung der verhängten Strafen ergänzt (§ 12.2)
    • Verbot von öffentlichen Diskussionen über Regelverstöße und Moderationshandlungen (§ 12.4)
  • Ergänzung in Abschnitt 1 “Allgemein”: Rufschädigung als Beispiel für Community-schädliches Verhalten (§ 1.4)
  • Überarbeitung in Abschnitt 3 “Spedition”: Ausnahmen bei TMP VTC-Mitgliedschaft nur noch möglich, wenn man keinen TMP-Account besitzt (§ 3.5)
  • Überarbeitung in Abschnitt 5 “Konvois”: Straßenereignisse und Umleitungen entfernt (ehemals § 5.6)
  • Aktualisierung in Abschnitt 8 “Leitungsteam”: Zugehörige Ränge (§ 8.1)
  • Ergänzung in Abschnitt 9 “Projekte”: Absprache und Zustimmung der Geschäftsleitung (neuer § 9.2)
  • Ergänzungen in Abschnitt 1 “Allgemein”: Ausgeben als eine andere Person; Erklärungen und Beispiele für unangemessene Inhalte und Community-schädliches Verhalten
  • Umformulierung in Abschnitt 4 “Multiplayer”: Lackierungspflicht bei Konvois explizit erwähnt
  • Ergänzung in Abschnitt 5 “Konvois”: Ausnahmen von TeamSpeak-Pflicht
  • Aktualisierung in Abschnitt 8 “Leitungsteam”: Zugehörige Ränge
  • Überarbeitung in Abschnitt 11 “Discord und TeamSpeak”: angemessene Namensgebung entfernt
  • Umformulierung in Abschnitt 12 “Durchsetzung der Regeln”: Prävention
  • Umformulierung, Kürzung und Umsortierung (betrifft alle Abschnitte)
  • Umbenennung von Abschnitt 2 in “Community”
  • Umbenennung von Abschnitt 3 in “Spedition”
  • Korrektur in Abschnitt 5 “Konvois”: Auflieger, auf die sich die Firmenlackierung aufbringen lässt
  • neuer Abschnitt “Discord und TeamSpeak”
  • Ergänzungen in Abschnitt 2: Erklärung für Aktivität
  • Korrektur in Abschnitt 11: drei Verwarnungen bei groben Verstößen
  • verbesserte Formulierungen mit mehr Erklärungen
  • Ergänzungen in Abschnitt 1: Community-schädliches Verhalten
  • Ergänzungen in Abschnitt 5: weitere Auflieger-Möglichkeiten
  • neuer Abschnitt “Projekte”
  • neuer Abschnitt “Fuhrpark”
  • verbesserte Formulierungen mit mehr Erklärungen
  • Ergänzungen in Abschnitt 1: Beschreibung unangemessener Inhalte, Hinweis auf Werbe-Regelungen, Community-schädliches Verhalten, Widerspruch gegen Nutzung des Firmennames
  • Ergänzungen in Abschnitt 8: Hinweis auf Team-Regeln
  • Überarbeitungen in Abschnitt 11: Abmahnungen entfernt; Zuständigkeit für Moderation, Erklärung für aktive Verwarnungen, Diskretionsgebot und Präventions-Regel ergänzt
  • überarbeitete Überschriften